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Zeitliche Gliederung [Systemelektroniker]
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr.48, ausgegeben zu Bonn am 15. Juli 1997
Anlage 2 Teil B
Ausbildungsrahmenplan
fuer die Berufsausbildung zum Informations - und Telekommunikationssystem - Elektroniker/
zur Informations - und Telekommunikationssystem - Elektronikerin/
- Zeitliche Gliederung -
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziel a,
4.2 Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme,
4.3 Anwendungssoftware,
5.3 Installieren und Konfigurieren,
6.2 ergonomische Graeteaufstellung, Lernziele b und c,
7.1 Montagetechnik,
7.2 Stromversorgung, Schutzmassnahmen, Lernziele c, d, e und g,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.1 Leistungserstellung und -verwertung, Lernziele a, c und d,
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele c,f, und g,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.5 kaufmaennische Seuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
5.2 Programmiertechniken,
zu vermitteln.
(4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind in Verbindung mit Absaetzen 1 bis 3 schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.1 Sellung, Rechtsform und Struktur,
1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g,
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4 Umweltschutz,
2.2 betriebliche Organisation, Lernziel a bis c,
3.1 Informieren und Kommunizieren,
3.2 Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
3.3 Teamarbeit
zu vermitteln.
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2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.1 Leistungserstellung und -verwertung, Lernziel b,
2.2 betriebliche Organisation, Lernziel d,
2.3 Beschaffung,
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a, b, d und e,
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele b und c,
3.2 Planen und Organisieren, Lernziele d bis f,
4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziele b bis d,
5.1 Ist- Analyse und Konzeption
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.4 Umweltschutz, Lernziele b bis d,
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziel g,
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
3.1 Informieren und Kommunizieren
fortzufuehren.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.4 Netze und Dienste,
7.2 Stromversorgung, Schutzmassnahmen, Lernziele a, b, f und h bis k,
7.4 Netzwerke
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
1.3 Sicherheit und Gesundheitschutz bei der Arbeit,
1.4 Umweltschutz, Lernziele b und d,
3.1 Informieren und Kommunizieren, Lernziel a,
3.2 Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
3.3 Teamarbeit
fortzufuehren.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
5.4 Datenschutz und Urheberrecht,
5.5 Systempflege,
6.1 Systemkomponenten,
6.2 ergonomische Geraeteaufstellung, Lernziel a,
7.3 Datensicherheit, Hard- und Softwaretests,
9. Instandhaltung
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
fortzufuehren.
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(1) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
8. Serviceleistungen
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
9. Instandhaltung
fortzufuehren.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 8 bis 10 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c und d,
10. Fachaufgaben im Einsatzgebiet
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4 Umweltschutz,
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle,
3. Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
5.1 Ist- Analyse und Konzeption,
6. Systemtechnik,
7. Installation
fortzufuehren.
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(Seite erstellt von: G.Schneider) |
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