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Zeitliche Gliederung [Systemkaufmann]
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr.48, ausgegeben zu Bonn am 15. Juli 1997
Anlage 3 Teil B (zu § 17)
Ausbildungsrahmenplan
fuer die Berufsausbildung zum Informations - und Telekommunikationssystem - Kaufmann/
zur Informations - und Telekommunikationssystem - Kauffrau/
- Zeitliche Gliederung -
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziel a,
4.2 Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme,
4.3 Anwendungssoftware,
5.3 Installieren und Konfigurieren,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.1 Leistungserstellung und -verwertung, Lernziele a, c und d,
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele c,f, und g,
6.1 Marktbeobachtung, Lernziel c,
7.1 Vertriebstechniken, Lernziele b und c,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.5 kaufmaennische Seuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
5.2 Programmiertechniken
zu vermitteln.
(4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g,
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4 Umweltschutz,
2.2 betriebliche Organisation, Lernziel a bis c,
3.1 Informieren und Kommunizieren,
3.2 Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
3.3 Teamarbeit
zu vermitteln.
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2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.1 Leistungserstellung und -verwertung, Lernziel b,
2.2 betriebliche Organisation, Lernziel d,
2.3 Beschaffung,
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a, b, d und e,
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele b und c,
3.2 Planen und Organisieren, Lernziele d bis f,
4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziele b bis d,
5.1 Ist- Analyse und Konzeption
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.4 Umweltschutz, Lernziele b bis d,
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziel g,
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
3.1 Informieren und Kommunizieren
fortzufuehren.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.4 Netze und Dienste,
5.4 Datenschutz und Urheberrecht,
5.5 Systempflege
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.4 Umweltschutz, Lernziele b bis d,
3.1 Informieren und Kommunizieren,
5.2 Programmiertechniken, Lernziele b und c,
fortzufuehren.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
7.2 Kundenberatung,
8. kundenspezifische Systemloesungen,
9. Auftragsbearbeitung
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a bis e,
3.1 Informieren und Kommunizieren
fortzufuehren.
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(1) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
6.1 Marktbeobachtung, Lernziele a, b, d und e,
6.2 Marketinginstrumente,
6.3 Werbung und Verkaufsfoerderung,
7.1 Vertriebstechniken, Lernziel a,
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.1 Informieren und Kommunizieren
3.2 Planen und Organisieren, Lernziele c, d, e und g,
fortzufueheren.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 8 bis 10 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c und d,
10. Fachaufgaben im Einsatzgebiet
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.4 Umweltschutz,
3. Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
7. Vertrieb,
8. kundenspezifische Systemloesungen,
9. Auftragsbearbeitung
fortzufuehren.
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(Seite erstellt von: G.Schneider) |
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