Diese Seite weiterempfehlen?










Nokia 7650 Vodafone live!








STRATO Angebot - Hier klicken!









  Informatikkaufmann   Fachinformatiker   Systemkaufmann   Systemelektroniker    

Zeitliche Gliederung [Systemkaufmann]

Zeitliche Gliederung
    1. Ausbildungsjahr
      2. Ausbildungsjahr
        3. Ausbildungsjahr



Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr.48, ausgegeben zu Bonn am 15. Juli 1997


Anlage 3 Teil B (zu § 17)

Ausbildungsrahmenplan
fuer die Berufsausbildung zum Informations - und Telekommunikationssystem - Kaufmann/
zur Informations - und Telekommunikationssystem - Kauffrau/

- Zeitliche Gliederung -




1. Ausbildungsjahr


(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziel a,
4.2 Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme,
4.3 Anwendungssoftware,

5.3 Installieren und Konfigurieren,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



2.1 Leistungserstellung und -verwertung, Lernziele a, c und d,

2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele c,f, und g,

6.1 Marktbeobachtung, Lernziel c,

7.1 Vertriebstechniken, Lernziele b und c,

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



2.5 kaufmaennische Seuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,

5.2 Programmiertechniken

zu vermitteln.

(4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g,
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4 Umweltschutz,

2.2 betriebliche Organisation, Lernziel a bis c,

3.1 Informieren und Kommunizieren,
3.2 Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
3.3 Teamarbeit

zu vermitteln.






2. Ausbildungsjahr


(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



2.1 Leistungserstellung und -verwertung, Lernziel b,
2.2 betriebliche Organisation, Lernziel d,
2.3 Beschaffung,
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a, b, d und e,
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele b und c,

3.2 Planen und Organisieren, Lernziele d bis f,

4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziele b bis d,

5.1 Ist- Analyse und Konzeption

zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



1.4 Umweltschutz, Lernziele b bis d,

2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziel g,

2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
3.1 Informieren und Kommunizieren

fortzufuehren.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



4.4 Netze und Dienste,

5.4 Datenschutz und Urheberrecht,
5.5 Systempflege

zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



1.4 Umweltschutz, Lernziele b bis d,

3.1 Informieren und Kommunizieren,

5.2 Programmiertechniken, Lernziele b und c,

fortzufuehren.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



7.2 Kundenberatung,

8. kundenspezifische Systemloesungen,
9. Auftragsbearbeitung

zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a bis e,

3.1 Informieren und Kommunizieren

fortzufuehren.






3. Ausbildungsjahr


(1) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



6.1 Marktbeobachtung, Lernziele a, b, d und e,
6.2 Marketinginstrumente,
6.3 Werbung und Verkaufsfoerderung,
7.1 Vertriebstechniken, Lernziel a,

zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



3.1 Informieren und Kommunizieren
3.2 Planen und Organisieren, Lernziele c, d, e und g,

fortzufueheren.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt 8 bis 10 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c und d,
10. Fachaufgaben im Einsatzgebiet

zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



1.4 Umweltschutz,

3. Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
7. Vertrieb,
8. kundenspezifische Systemloesungen,
9. Auftragsbearbeitung

fortzufuehren.






(Seite erstellt von: G.Schneider)