| Lfd.Nr. |
Teil des Ausbildungsberufsbilds |
Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbstaendigen Planens, Durchfuehrens und Kontrollierens zu vermitteln sind |
| 1. |
Der Ausbildungsbetrieb
(§ 16 Abs. 1 Nr. 1) |
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1.1
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Stellung, Rechtsform und Struktur
(§ 16 Abs. 1 Nr. 1.1) |
- Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwitschaftlichen Zusammenhang beschreiben
- Aufbau des ausbildenden Betriebes erlaeutern
- Art und Rechtsform des Betriebes erlaeutern
- die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbaenden, Behörden und Gewerkschaften beschreiben
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1.2
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Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht
(§ 16 Abs. 1 Nr. 1.2) |
- rechtliche Vorschriften zur Berufsausbildung erlaeutern, Recht und Pflichten aus dem Ausbildungsverhaeltnis erklaeren
- die Ausbildungsordnung mit dem bertieblichen Ausbildungsplan vergleichen
- die Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begruenden
- berufliche Fortbildungsmoeglichkeiten beschreiben und Aufstiegsmoeglichkeiten nennen
- wesentliche Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechtes beschreiben und ihre Bedeutung fuer das Arbeitsverhaeltnis erklaeren
- eigene Entgeltabrechnungen erlaeutern
- Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Beriebes beschreiben
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1.3
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 16 Abs. 1 Nr. 1.3)
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- Gefaehrdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Massnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhuetungsvorschriften anwenden
- Verhaltensweisen bei Unfaellen beschreiben sowie erse Massnahmen einleiten
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Braenden beschreiben und Massnahmen zur Brandbekaempfung ergreifen
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1.4
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Umweltschutz (§ 16 Abs. 1 Nr. 1.4)
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Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- moegliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklaeren
- fuer den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- Moeglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- Abfaelle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zufuehren
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2.
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Geschaefts- und Leistungsprozesse (§ 16 Abs. 1 Nr. 2)
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2.1
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Leistungserstellung und -verwertung (§ 16 Abs. 1 Nr. 2.1)
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- den Prozess der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben
- Wirtschaftlichkeit und Produktivitaet betrieblicher Leistungen beurteilen
- Einfluss der Wettbewerbssituation auf die Leistungserstellung und -verwertung darstellen
- die Rolle von Kunden und Lieferanten fuer die Leistungserstellung und -verwertung erlaetern
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2.2
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Beriebliche Organisation (§ 16 Abs. 1 Nr. 2.2)
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- Zustaendigkeiten fuer die unterschiedlichen Aufgaben im Ausbildungsbetrieb unterscheiden
- die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organisationseinheiten beschreiben, insbesondere Informationsfluesse und Entscheidungsprozesse darstellen
- Vor- und Nachteile von zentralen und dezentralen Organisationsformen erlaeutern
- Schwachstellen im Betriebsablauf aufzeigen, Verbesserungen vorschlagen
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2.3
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Beschaffung (§ 16 Abs. 1 Nr. 2.3)
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- Bedarf an informations- und telekommunikationstechnischen Produkten und Dienstleistungen ermitteln
- Produktinformationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten
- Angebote einholen und vergleichen
- Bestellvorgaenge planen und durchfuehren, Wareneingang kontrollieren
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2.4
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Markt- und Kundenbeziehungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 2.4)
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- bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen, Konditionen von Mitbewerbern vergleichen
- Beduefnisse und Kaufverhalten von Benutzern informations- und telekommunikationstechnischer Systeme feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden
- Kunden unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren und beraten sowie Kundeninteressen beruecksichtigen
- Kundenbeziehungen unter Beruecksichtigung betrieblicher Grundsaetze gestalten
- an der Vorbereitung von Vertaegen und Vertragsverhandlungen mitwirken, ueber Finazierungsmoeglichkeiten informieren
- an Marketing- und Verkaufsfoerderungsmassnahmen mitwirken
- Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis darstellen
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2.5
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Kaufmaennische Steuerung und Kontrolle (§ 16 Abs. 1 Nr. 2.5)
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- die Notwendigkeit der Steuerung und Kontrolle der Geschaeftsprozesse begruenden
- Kosten und Ertraege fuer erbrachte Leistungen errechnen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten
- Ergebnisse der Betriebsabrechnung fuer Controllingzwecke auswerten
- Daten fuer die Erstellung von Statistiken beschaffen und aufbereiten, in geeigneter Form darstellen und interpretieren
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3.
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Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken (§ 16 Abs. 1 Nr. 3)
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3.1
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Informieren und Kommunizieren (§ 16 Abs. 1 Nr. 3.1)
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- Informationsquellen, insbesondere technische Unterlagen, Dokumentationen und Handbuecher, in deutscher und englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten
- Gespraeche situatiosgerecht fuehren und Sachverhalte praesentieren, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
- Informationen aufgabenbezogen bewerten und auswaehlen
- Schriftverkehr durchfuehren und Protokolle anfertigen
- Daten und Sachverhalte visualisieren und Grafiken erstellen sowie Standardsoftware anwenden
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3.2
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Planen und Organisieren (§ 16 Abs. 1 Nr. 3.2)
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- Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte fuer den eigenen Arbeitsbereich festlegen
- den eigenen Arbeitsplatz unter Beruecksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergonomischer Aspekte gestalten
- Termine planen und abstimmen, Terminueberwachung durchfuehren
- Probleme analysieren und als Aufgabe definieren, Loesungsalternativen entwickeln und beurteilen
- unterschiedliche Lerntechniken anwenden
- Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsgestaltung vorschlagen
- Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und oekologisch einstzen
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3.3
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Teamarbeit (§ 16 Abs. 1 Nr. 3.3)
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- Aufgaben im Team planen, entsprechend den individuellen Faehigkeiten aufteilen, Zusammenarbeit aktiv gestalten
- Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
- Moeglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden
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4.
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Informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Maerkte (§ 16 Abs. 1 Nr. 4)
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4.1 |
Einsatzfelder und Entwicklungstrends (§ 16 Abs. 1 Nr. 4.1)
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- marktgaengige Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik nach Einsatzbereichen, Leistungsfaehigkeit und Wirtschaftlichkeit unterscheiden
- Veraenderungen von Einsatzfeldern fuer Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen
- technologische Entwicklungstrends von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen bewerten
- Auswirkungen der technologischen Entwicklung auf Loesungskonzepte aktueller informations- und telekommunikationstechnischer Systeme darstellen
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4.2
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Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme (§ 16 Abs. 1 Nr. 4.2)
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- Systemarchitekturen und Hardwareschnittstellen marktgaengiger informations- und telekommunikationstechnischer Systeme unterscheiden sowie Kompatibilitaet von Speicherbausteinen, Ein-/Ausgabekomponenten und Peripheriegeraeten beurteilen
- verschiedene Speichermedien sowie Ein- und Ausgabegeraete nach Einsatzbereichen unterscheiden
- marktgaengige Betriebssysteme, ihre Komponenten und ihre Anwendungsbereiche unterscheiden
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4.3
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Anwendungssoftware (§ 16 Abs. 1 Nr. 4.3)
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- Anwendungssoftware nach Einsatzbereichen unterscheiden
- Hardware- und Systemvoraussetzungen beurteilen
- Leistungsfaehigkeit und Erweiterbarkeit beurteilen
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4.4
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Netze, Dienste (§ 16 Abs. 1 Nr. 4.4)
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- Hard- und Softwaresysteme sowie gaengige Datenformate zur Datenuebertragung unterscheiden
- Netzwerkarchitekturen unterscheiden
- Netzwerkbetriebssysteme nach Leistungsfaehigkeit und Einsatzbereichen beurteilen
- Angebote von Informations- und Telekommunikationsdiensten und Konditionen zur Nutzung vergleichen
- systemtechnische Voraussetzungen fuer die Nutzung von Informations- und Telekommunikationsdiensten schaffen
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5.
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Herstellen und Betreuen von Systemloesungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 5)
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5.1
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Ist-Analyse und Konzeption
(§ 16 Abs. 1 Nr. 5.1)
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- Hard- und Softwareausstattung eines Arbeitsplatzsystems zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben ermitteln sowie Arbeitsablauf, Datenfluesse und Schnittstellen analysieren
- Anforderungen an ein Arbeitsplatzsystem unter Beruecksichtigung der organisatorischen Ablaeufe und der Anforderungen der Benutzer feststellen
- Hard- und Softwarekomponenten auswaehlen sowie Loesungsvarianten entwickeln und beurteilen
- Datenmodelle entwerfen
- die zu erbringende Leistung dokumentieren
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5.2
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Programmiertechniken
(§ 16 Abs. 1 Nr. 5.2)
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- prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen unterscheiden
- Programmierlogik und Programmiermethoden anwenden
- Anwendungen in einer Makro- oder Programmiersprache erstellen
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5.3
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Installieren und Konfigurieren
(§ 16 Abs. 1 Nr. 5.3)
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- Systeme zusammenstellen und verbinden
- Hardware und Betriebssystem installieren und konfigurieren
- Anwendungsprogramme, insbesondere marktuebliche Bueroanwendungen, installieren und konfigurieren
- Systeme testen
- Konfigurationsdaten festhalten sowie Systemdokumentation zusammenstellen
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5.4
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Datenschutz und Urheberrecht
(§ 16 Abs. 1 Nr. 5.4)
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- Verschluesselungsverfahren und Zugriffsschutzmethoden anwenden
- Vorschriften zum Datenschutz anwenden
- Vorschriften zum Urheberrecht anwenden
- technische Vorschriften zur Sicherung des Fernmeldegeheimnisses anwenden
- Daten archivieren, nicht mehr benoetigte Datenbestaende loeschen, Datentraeger entsorgen
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5.5
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Systempflege
(§ 16 Abs. 1 Nr. 5.5)
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- Datenbankmodelle unterscheiden
- Datenbanken einrichten und verwalten, Datenbankabfragen durchfuehren
- Daten unterschiedlicher Formate uebernehmen
- Daten fuer unterschiedliche Hard- und Softwaresysteme konvertieren
- Datensicherung durchfuehren
- Versionswechsel von Betriebssystemen und Anwendungssoftware durchfuehren
- Stoerungen unter Einsatz von Diagnosewerkzeugen analysieren und beheben, Fehlertypologie und Fehlerhaeufigkeiten ermitteln
- Wartungsmassnahmen durchfuehren
- Serviceleistungen dokumentieren, kalkulieren und abrechnen
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