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Sachliche Gliederung [Systemkaufmann]

Abschnitt I:
Abschnitt II:

Gemeinsame Ausbildungsinhalte
Berufsspezifische Ausbildungsinhalte
Anlage 3 Teil A (zu § 17)

Ausbildungsrahmenplan
fuer die Berufsausbildung zum
Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann/
zur Informations- und Telekommunikationssystem-Kauffrau
- Sachliche Gliederung -


Abschnitt I: Gemeinsame Ausbildungsinhalte




Lfd.Nr.

Teil des Ausbildungsberufsbilds

Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbstaendigen Planens, Durchfuehrens und Kontrollierens zu vermitteln sind
1.

Der Ausbildungsbetrieb
(§ 16 Abs. 1 Nr. 1)


1.1

Stellung, Rechtsform und Struktur
(§ 16 Abs. 1 Nr. 1.1)

  1. Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwitschaftlichen Zusammenhang beschreiben
  2. Aufbau des ausbildenden Betriebes erlaeutern
  3. Art und Rechtsform des Betriebes erlaeutern
  4. die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbaenden, Behörden und Gewerkschaften beschreiben
1.2

Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht
(§ 16 Abs. 1 Nr. 1.2)

  1. rechtliche Vorschriften zur Berufsausbildung erlaeutern, Recht und Pflichten aus dem Ausbildungsverhaeltnis erklaeren
  2. die Ausbildungsordnung mit dem bertieblichen Ausbildungsplan vergleichen
  3. die Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begruenden
  4. berufliche Fortbildungsmoeglichkeiten beschreiben und Aufstiegsmoeglichkeiten nennen
  5. wesentliche Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechtes beschreiben und ihre Bedeutung fuer das Arbeitsverhaeltnis erklaeren
  6. eigene Entgeltabrechnungen erlaeutern
  7. Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Beriebes beschreiben
1.3

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 16 Abs. 1 Nr. 1.3)

  1. Gefaehrdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Massnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  2. berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhuetungsvorschriften anwenden
  3. Verhaltensweisen bei Unfaellen beschreiben sowie erse Massnahmen einleiten
  4. Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Braenden beschreiben und Massnahmen zur Brandbekaempfung ergreifen
1.4

Umweltschutz
(§ 16 Abs. 1 Nr. 1.4)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
  1. moegliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklaeren
  2. fuer den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  3. Moeglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  4. Abfaelle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zufuehren
2.

Geschaefts- und Leistungsprozesse
(§ 16 Abs. 1 Nr. 2)


2.1

Leistungserstellung und -verwertung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 2.1)

  1. den Prozess der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben
  2. Wirtschaftlichkeit und Produktivitaet betrieblicher Leistungen beurteilen
  3. Einfluss der Wettbewerbssituation auf die Leistungserstellung und -verwertung darstellen
  4. die Rolle von Kunden und Lieferanten fuer die Leistungserstellung und -verwertung erlaetern
2.2

Beriebliche Organisation
(§ 16 Abs. 1 Nr. 2.2)

  1. Zustaendigkeiten fuer die unterschiedlichen Aufgaben im Ausbildungsbetrieb unterscheiden
  2. die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organisationseinheiten beschreiben, insbesondere Informationsfluesse und Entscheidungsprozesse darstellen
  3. Vor- und Nachteile von zentralen und dezentralen Organisationsformen erlaeutern
  4. Schwachstellen im Betriebsablauf aufzeigen, Verbesserungen vorschlagen
2.3

Beschaffung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 2.3)

  1. Bedarf an informations- und telekommunikationstechnischen Produkten und Dienstleistungen ermitteln
  2. Produktinformationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten
  3. Angebote einholen und vergleichen
  4. Bestellvorgaenge planen und durchfuehren, Wareneingang kontrollieren
2.4

Markt- und Kundenbeziehungen
(§ 16 Abs. 1 Nr. 2.4)

  1. bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen, Konditionen von Mitbewerbern vergleichen
  2. Beduefnisse und Kaufverhalten von Benutzern informations- und telekommunikationstechnischer Systeme feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden
  3. Kunden unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren und beraten sowie Kundeninteressen beruecksichtigen
  4. Kundenbeziehungen unter Beruecksichtigung betrieblicher Grundsaetze gestalten
  5. an der Vorbereitung von Vertaegen und Vertragsverhandlungen mitwirken, ueber Finazierungsmoeglichkeiten informieren
  6. an Marketing- und Verkaufsfoerderungsmassnahmen mitwirken
  7. Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis darstellen
2.5

Kaufmaennische Steuerung und Kontrolle
(§ 16 Abs. 1 Nr. 2.5)

  1. die Notwendigkeit der Steuerung und Kontrolle der Geschaeftsprozesse begruenden
  2. Kosten und Ertraege fuer erbrachte Leistungen errechnen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten
  3. Ergebnisse der Betriebsabrechnung fuer Controllingzwecke auswerten
  4. Daten fuer die Erstellung von Statistiken beschaffen und aufbereiten, in geeigneter Form darstellen und interpretieren
3.

Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken
(§ 16 Abs. 1 Nr. 3)


3.1

Informieren und Kommunizieren
(§ 16 Abs. 1 Nr. 3.1)

  1. Informationsquellen, insbesondere technische Unterlagen, Dokumentationen und Handbuecher, in deutscher und englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten
  2. Gespraeche situatiosgerecht fuehren und Sachverhalte praesentieren, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
  3. Informationen aufgabenbezogen bewerten und auswaehlen
  4. Schriftverkehr durchfuehren und Protokolle anfertigen
  5. Daten und Sachverhalte visualisieren und Grafiken erstellen sowie Standardsoftware anwenden
3.2

Planen und Organisieren
(§ 16 Abs. 1 Nr. 3.2)

  1. Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte fuer den eigenen Arbeitsbereich festlegen
  2. den eigenen Arbeitsplatz unter Beruecksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergonomischer Aspekte gestalten
  3. Termine planen und abstimmen, Terminueberwachung durchfuehren
  4. Probleme analysieren und als Aufgabe definieren, Loesungsalternativen entwickeln und beurteilen
  5. unterschiedliche Lerntechniken anwenden
  6. Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsgestaltung vorschlagen
  7. Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und oekologisch einstzen
3.3

Teamarbeit
(§ 16 Abs. 1 Nr. 3.3)

  1. Aufgaben im Team planen, entsprechend den individuellen Faehigkeiten aufteilen, Zusammenarbeit aktiv gestalten
  2. Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
  3. Moeglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden
4.

Informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Maerkte
(§ 16 Abs. 1 Nr. 4)


4.1

Einsatzfelder und Entwicklungstrends
(§ 16 Abs. 1 Nr. 4.1)

  1. marktgaengige Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik nach Einsatzbereichen, Leistungsfaehigkeit und Wirtschaftlichkeit unterscheiden
  2. Veraenderungen von Einsatzfeldern fuer Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen
  3. technologische Entwicklungstrends von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen bewerten
  4. Auswirkungen der technologischen Entwicklung auf Loesungskonzepte aktueller informations- und telekommunikationstechnischer Systeme darstellen
4.2

Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme
(§ 16 Abs. 1 Nr. 4.2)

  1. Systemarchitekturen und Hardwareschnittstellen marktgaengiger informations- und telekommunikationstechnischer Systeme unterscheiden sowie Kompatibilitaet von Speicherbausteinen, Ein-/Ausgabekomponenten und Peripheriegeraeten beurteilen
  2. verschiedene Speichermedien sowie Ein- und Ausgabegeraete nach Einsatzbereichen unterscheiden
  3. marktgaengige Betriebssysteme, ihre Komponenten und ihre Anwendungsbereiche unterscheiden
4.3

Anwendungssoftware
(§ 16 Abs. 1 Nr. 4.3)

  1. Anwendungssoftware nach Einsatzbereichen unterscheiden
  2. Hardware- und Systemvoraussetzungen beurteilen
  3. Leistungsfaehigkeit und Erweiterbarkeit beurteilen
4.4

Netze, Dienste
(§ 16 Abs. 1 Nr. 4.4)

  1. Hard- und Softwaresysteme sowie gaengige Datenformate zur Datenuebertragung unterscheiden
  2. Netzwerkarchitekturen unterscheiden
  3. Netzwerkbetriebssysteme nach Leistungsfaehigkeit und Einsatzbereichen beurteilen
  4. Angebote von Informations- und Telekommunikationsdiensten und Konditionen zur Nutzung vergleichen
  5. systemtechnische Voraussetzungen fuer die Nutzung von Informations- und Telekommunikationsdiensten schaffen
5.

Herstellen und Betreuen von Systemloesungen
(§ 16 Abs. 1 Nr. 5)


5.1

Ist-Analyse und Konzeption
(§ 16 Abs. 1 Nr. 5.1)

  1. Hard- und Softwareausstattung eines Arbeitsplatzsystems zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben ermitteln sowie Arbeitsablauf, Datenfluesse und Schnittstellen analysieren
  2. Anforderungen an ein Arbeitsplatzsystem unter Beruecksichtigung der organisatorischen Ablaeufe und der Anforderungen der Benutzer feststellen
  3. Hard- und Softwarekomponenten auswaehlen sowie Loesungsvarianten entwickeln und beurteilen
  4. Datenmodelle entwerfen
  5. die zu erbringende Leistung dokumentieren
5.2

Programmiertechniken
(§ 16 Abs. 1 Nr. 5.2)

  1. prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen unterscheiden
  2. Programmierlogik und Programmiermethoden anwenden
  3. Anwendungen in einer Makro- oder Programmiersprache erstellen
5.3

Installieren und Konfigurieren
(§ 16 Abs. 1 Nr. 5.3)

  1. Systeme zusammenstellen und verbinden
  2. Hardware und Betriebssystem installieren und konfigurieren
  3. Anwendungsprogramme, insbesondere marktuebliche Bueroanwendungen, installieren und konfigurieren
  4. Systeme testen
  5. Konfigurationsdaten festhalten sowie Systemdokumentation zusammenstellen
5.4

Datenschutz und Urheberrecht
(§ 16 Abs. 1 Nr. 5.4)

  1. Verschluesselungsverfahren und Zugriffsschutzmethoden anwenden
  2. Vorschriften zum Datenschutz anwenden
  3. Vorschriften zum Urheberrecht anwenden
  4. technische Vorschriften zur Sicherung des Fernmeldegeheimnisses anwenden
  5. Daten archivieren, nicht mehr benoetigte Datenbestaende loeschen, Datentraeger entsorgen
5.5

Systempflege
(§ 16 Abs. 1 Nr. 5.5)

  1. Datenbankmodelle unterscheiden
  2. Datenbanken einrichten und verwalten, Datenbankabfragen durchfuehren
  3. Daten unterschiedlicher Formate uebernehmen
  4. Daten fuer unterschiedliche Hard- und Softwaresysteme konvertieren
  5. Datensicherung durchfuehren
  6. Versionswechsel von Betriebssystemen und Anwendungssoftware durchfuehren
  7. Stoerungen unter Einsatz von Diagnosewerkzeugen analysieren und beheben, Fehlertypologie und Fehlerhaeufigkeiten ermitteln
  8. Wartungsmassnahmen durchfuehren
  9. Serviceleistungen dokumentieren, kalkulieren und abrechnen





Abschnitt II: Berufsspezifische Ausbildungsinhalte





Lfd.Nr.

Teil des Ausbildungsberufsbilds

Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbstaendigen Planens, Durchfuehrens und Kontrollierens zu vermitteln sind
6.

Marketing
(§ 16 Abs. 1 Nr. 6)


6.1

Marktbeobachtung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 6.1)

  1. Informationsbedarf an Marktdaten feststellen
  2. zukuenftige Entwicklung der Verkaufspreise am Markt unter Beruecksichtigung von Innovationszyklen abschaetzen
  3. Informationen ueber Mitbewerber, deren Verkaufsverhalten und Werbung auswerten
  4. Informationen ueber Marktsegmente und Kaufverhalten unterschiedlicher Kundengruppen erfassen und daraus Anforderungen fuer die Produktplanung und -gestaltung ableiten
  5. Anfragen, erstellte Angebote, eingegangene Auftraege und Reklamationen auswerten
6.2

Marketinginstrumente
(§ 16 Abs. 1 Nr. 6.2)

  1. verschiedene Kombinationsmoeglichkeiten unterschiedlicher Marketinginstrumente, insbesondere Produktgestaltung, Preisgestaltung, Werbung, Vertriebswege und Serviceangebote, fuer den Ausbildungsbetrieb beurteilen
  2. Produkt- und Preisgestaltung sowie Serviceangebote in Zusammenarbeit mit den beteiligten Organisationseinheiten abstimmen
6.3

Werbung und Verkaufsfoerderung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 6.3)

  1. Werbeziele unter Beruecksichtigung des Produktsortiments, der Stellung des Produktes im Markt und der Zielgruppen definieren
  2. Werbemassnahmen, insbesondere Werbemittel, -traeger und -kosten, planen
  3. Daten zur Erfolgskontrolle von Werbung ermitteln und auswerten
7.

Vertrieb
(§ 16 Abs. 1 Nr. 7)


7.1

Vertriebstechniken
(§ 16 Abs. 1 Nr. 7.1)

  1. Vertriebswege fuer unterschiedliche Produkt- und Zielgruppen sowie die damit verbundenen Kosten ermitteln
  2. Kundenkontakte und Informationen ueber den Kundenstamm des Ausbildungsunternehmens systematisch auswerten und fuer die Durchfuehrung von vertrieblichen Massnahmen nutzen
  3. Kundenkontakte vorbereiten, herstellen sowie die Ergebnisse festhalten und aufbereiten
7.2

Kundenberatung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 7.2)

  1. Kundenwuensche und -erwartungen hinsichtlich der Eigenschaften der Produkte mit dem eigenen Leistungsangebot vergleichen und daraus Vorgehensweisen fuer die Kundenberatung ableiten
  2. Produkte und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes unter Beachtung der Kundenwuensche aus technischer und kaufmaennischer Sicht praesentieren sowie Kunden bei der Auswahl beraten
8.

Kundenspezifische Systemloesungen
(§ 16 Abs. 1 Nr. 8)


8.1

Analyse
(§ 16 Abs. 1 Nr. 8.1)

  1. Geschaefstprozesse des Kunden im Hinblick auf die Anforderungen an Systeme der Informations- und Telekommunkikationstechnik analysieren
  2. Organisationsstruktur, Informationswege und -verarbeitung sowie Schnittstellen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen des Kundenunternehmens analysieren
  3. Systeme der Informations- und Telekommunkikationstechnik des Kunden erfassen und nach Massgabe ihrer Leistungsfaehigkeit, Funktionalitaet, Wirtschaftlichkeit und Erweiterbarkeit bewerten
  4. relevante Mengengerueste, insbesondere Datenbestaende und Transaktionsvolumen, ermitteln
  5. Richtlinien des Kundenunternehmens zum Einsatz von Systemen der Informations- und Telekommunkikationstechnik auswerten sowie technische und organisatorische Rahmenbedingungen fuer die Auftragsdurchfuehrung ermitteln
8.2

Konzeption
(§ 16 Abs. 1 Nr. 8.2)

  1. Realisierungsmoeglichkeiten der Kundenanforderungen in Absprache mit den beteiligten Organisationseinheiten, unter Beruecksichtigung von Kapazitaeten, Ressourcen und Terminen, abschaetzen
  2. Loesungsvarianten unter Beruecksichtigung fachlicher, wirtschaftlicher, arbeitsorganisatorischer und sozialer Aspekte entwickeln und bewerten
  3. Systemkonfiguration sowie Hard- und Softwareschnittstellen festlegen, Vernetzungen planen
  4. Ein- und Ausgabeformate, Dateien und Verarbeitungsalgorithmen festlegen
  5. Datenbankstrukturen unter Beachtung von Datenmodellen entwerfen
  6. Benutzerkommunikation und Bedienoberflaechen unter Beachtung ergonomischer Gesichtspunkte konzipieren
  7. Ablaeufe zur Auftragsdurchfuehrung feslegen
  8. Kosten-Nutzen-Rechnung fuer den Kunden erstellen
8.3

Servicekonzepte
(§ 16 Abs. 1 Nr. 8.3)

  1. Serviceleistungen mit Kunden abstimmen
  2. Leistungen zur Benutzerunterstuetzung festlegen
  3. Einfuehrungs- und Schulungsmassnahmen unter Beruecksichtigung der Kundenwuensche konzipieren
9.

Auftragsbearbeitung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 9)


9.1

Angebotserstellung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 9.1)

  1. Kosten fuer Eigen- und Fremdleistungen ermitteln
  2. Angebotspreis unter Beruecksichtigung von Zuschlaegen ermitteln
  3. Serviceleistungen kalkulieren
  4. Angebote unter Beruecksichtigung von technischen Spezifikationen, Gewaehrleistung sowie der kaufmaennischen und rechtlichen Bedingungen erstellen
  5. Finanzierungsarten unterscheiden und Kunden ueber Finanzierungsmoeglichkeiten beraten
9.2

Vertraege
(§ 16 Abs. 1 Nr. 9.2)

  1. die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Vertragsarten und deren rechtliche und kaufmaennische Bedeutung erlaeutern
  2. Vertragsverhandlungen fuehren und Vertraege unterschriftsreif vorbereiten
  3. Reklamationen bearbeiten
9.3

Abrechnen von Leistungen
(§ 16 Abs. 1 Nr. 9.3)

  1. Rechnungen erstellen, Daten fuer das betriebliche Rechnungswesen aufbereiten
  2. Zahlungsvorgaenge ueberwachen, eingegangene Zahlungen erfassen und pruefen sowie Buchungen vorbereiten
  3. betriebsuebliche Massnahmen bei Zahlungsverzug durchfuehren
10.

Fachaufgaben im Einsatzgebiet
(§ 16 Abs. 1 Nr. 10)


10.1

Projektplanung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 10.1)

  1. Projektziele festlegen und Teilaufgaben definieren
  2. Teilaufgaben unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte planen, insbesondere Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung durchfuehren
  3. Bedarf an Fremdleistungen ermitteln, Termine fuer die Bereitstellung von Fremdleistungen abstimmen sowie Auftraege vergeben
  4. Projektplanungswerkzeuge anwenden
10.2

Projektdurchfuehrung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 10.2)

  1. Auftraege unter Berucksichtigung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben kundengerecht ausfuehren
  2. die zum Projektumfang gehoerenden Fremdleistungen koordinieren
  3. einsatzgebietstypische Verfahren zur Systemkonzeption anwenden
  4. Leistungen externer Anbieter pruefen, ueberwachen und abnehmen
  5. Gesamtsystem an Kunden uebergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen
  6. Systemeinfuehrung unter Beruecksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit Kunden abstimmen und kontrollieren
  7. Benutzer in die Bedienung der Systeme einweisen
  8. Schulungsziele und -methoden festlegen sowie Benutzerschulungen durchfuehren
10.3

Projektkontrolle, Qualitaetssicherung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 10.3)

  1. Zielerreichung kontrollieren, insbesondere Soll-Ist-Vergleich aufgrund der Planungsdaten durchfuehren
  2. Projektablauf sowie Qualitaetskontrollen und technische Pruefungen dokumentieren
  3. Bedienungsunterlagen und andere Dokumentationen zusammenstellen und modifizieren
  4. Qualitaetssicherungsmassnahmen durchfuehren
  5. bei Leistungsstoerungen Kunden informieren und Loesungsalternativen aufzeigen
  6. Nachkalkulationen durchfuehren

(Seite erstellt von: G.Schneider)