Diese Seite weiterempfehlen?










Nokia 7650 Vodafone live!








STRATO Angebot - Hier klicken!

















www.jamba.de - Klingeltoene Logos Handyspiele








Fernsehcasting mit iLove

  Informatikkaufmann   Fachinformatiker   Systemkaufmann   Systemelektroniker    

Zeitliche Gliederung [Fachinformatiker]

Abschnitt I:





Abschnitt II:




Fachrichtung Anwendungsentwicklung

1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr

Fachrichtung Systemintegration

1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr



Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr.48, ausgegeben zu Bonn am 15. Juli 1997


Anlage 2 Teil B

Ausbildungsrahmenplan
fuer die Berufsausbildung zum Fachinformatiker/ zur Fachinformatikerin
- Zeitliche Gliederung -



Abschnitt I
Fachrichtung Anwendungsentwicklung


1. Ausbildungsjahr


(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziel a,
4.2 Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme,
4.3 Anwendungssoftware,
5.3 Installieren und Konfigurieren

zu vermitteln.


(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



2.1 Leistungserstellung
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a,c, und d,

zu vermitteln.


(3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



2.5 kaufmaennische Seuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
5.2 Programmiertechniken,
6.1 Analyse und Design, Lernziele d und e,
6.2 Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g,
6.4 Testverfahren, Lernziele a, b und d,

zu vermitteln.


(4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind in Verbindung mit Absaetzen 1 bis 3 schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



1.1 Sellung, Rechtsform und Struktur,
1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g,
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4 Umweltschutz,
2.2 betriebliche Organisation, Lernziel a bis c,
3.1 Informieren und Kommunizieren,
3.2 Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
3.3 Teamarbeit

zu vermitteln.







2. Ausbildungsjahr


(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



2.1 Leistungserstellung und -verwertung, Lernziel b,
2.2 betriebliche Organisation, Lernziel d,
2.3 Beschaffung,
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a, b, d und e,
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele b und c,
3.2 Planen und Organisieren, Lernziele d bis f,
4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziele b bis d,
5.1 Ist- Analyse und Konzeption

zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.4 Umweltschutz, Lernziele b bis d,
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziel g,
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
3.1 Informieren und Kommunizieren

    fortzuführen.



(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



4.4 Netze und Dienste,
5.4 Datenschutz und Urheberrecht,
5.5 Systempflege,
6.3 Schnittstellenkonzepte,
9.1 kundenspezifische Anpassung und Softwarepflege

zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

3.1 Informieren und Kommunizieren

    fortzuführen.



(3) In einem Zeitraum von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



6.1 Analyse und Design, Lernziele a bis c,
6.2 Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele a bis c,
6.4 Testverfahren, Lernziel c,
8.1 Architekturen,
6.2 Datenbanken und Schnittstellen,
9.2 Bedienoberflaechen,
9.3 softwarebasierte Praesentation

zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

6.1 Analyse und Design, Lernziele d und e,
6.2 Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g,
6.4 Testverfahren, Lernziele a, b und d,

    fortzuführen.






3. Ausbildungsjahr


(1) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



7. Schulung,
9.4 technisches Marketing

zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele b und c,
3.1 Informieren und Kommunizieren, Lernziele b und c,
4. informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Maerkte,
9.3 softwarebasierende Praesentation

    fortzuführen.



(2) In einem Zeitraum von insgesamt 8 bis 10 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



1.2 Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c und d,
10. Fachaufgaben im Einsatzgebiet

zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4 Umweltschutz,

2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle,

3. Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,

6. Systementwicklung,

8. informations- und telekommunikationstechnische Systeme,
9. kundenspezifische Anwendungsloesungen

    fortzuführen.






Abschnitt II



Fachrichtung Systemintegration


1. Ausbildungsjahr


(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



4.1 Einsatzfelder und Entwickungstrends, Lernziel a,
4.2 Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme,
4.3 Anwendungssoftware,
5.3 Installieren und Konfigurieren

zu vermitteln.


(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



2.1 Leistungserstellung und -verwertung, Lernziele a, c und d,
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele c, f unf g,

zu vermitteln.


(3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
5.2 Programmiertechniken,
6.1 Analyse und Design, Lernziele d und e,
6.2 Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele a, b, e bis g,
6.4 Testverfahren, Lernziele a, b und d,

zu vermitteln.


(4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind in Verbindung mit den Absaetzen 1 bis 3 schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g,
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4 Umweltschutz,
2.2 betriebliche Organisation, Lernziele a bis c,
3.1 Informieren und Kommunizieren,
3.2 Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
3.3 Teamarbeit

zu vermitteln.








2. Ausbildungsjahr


(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



2.1 Leistungserstellung und -verwertung, Lernziel b,
2.2 betriebliche Organisation, Lernziel d,
2.3 Beschaffung,
2.4 Markt- und Kundenbeziehung, Lernziele a, b, d und e,
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele b und c,
3.2 Planen und Organisieren, Lernziele b und f,
4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziele b bis d,
5.1 Ist- Analyse und Konzeption

zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.4 Umweltschutz, Lernziele b bis d,
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziel g,
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
3.1 Informieren und Kommunizieren

    fortzuführen.



(2) In einem Zeitraum von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



4.4 Netze, Dienste,
5.4 Datenschutz und Urheberrecht,
5.5 Systempflege,
6.3 Schnittstellenkonzepte,
8.1 Systemkonfiguration,
8.3 Systemloesungen

zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.1 Informieren und Kommunizieren

    fortzuführen.



(3) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



6.1 Analyse und Design, Lernziele a bis c,
6.2 Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele a bis c,
6.4 Testverfahren, Lernziel c,

zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

6.1 Analyse und Design, Lernziele d und e,
6.2 Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g,
6.4 Testverfahren, Lernziele a, b und d,

    fortzuführen.








3. Ausbildungsjahr


(1) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



7. Schulung,

8.4 Einfuehrung von Systemen,

9. Service

zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lenziele b und c,
3.1 Informieren und Kommunizieren, Lernziele b, c und e,
4. informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Maerkte,
9.3 Systemunterstuetzung, Lernziel a,

    fortzuführen.



(2) In einem Zeitraum von insgesamt 8 bis 10 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



1.2 Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c und d,
10. Fachaufgaben im Einsatzgebiet

zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4 Umweltschutz,
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle,
3. Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
6. Systementwicklung,
8. Systemintegration

    fortzuführen.


(Seite erstellt von: G.Schneider)