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Zeitliche Gliederung [Fachinformatiker]
Abschnitt I:
Abschnitt II:
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr.48, ausgegeben zu Bonn am 15. Juli 1997
Anlage 2 Teil B
Ausbildungsrahmenplan
fuer die Berufsausbildung zum Fachinformatiker/ zur Fachinformatikerin
- Zeitliche Gliederung -
Abschnitt I
Fachrichtung Anwendungsentwicklung
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen |
4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziel a,
4.2 Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme,
4.3 Anwendungssoftware,
5.3 Installieren und Konfigurieren
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(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen |
2.1 Leistungserstellung
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a,c, und d,
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(3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen |
2.5 kaufmaennische Seuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
5.2 Programmiertechniken,
6.1 Analyse und Design, Lernziele d und e,
6.2 Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g,
6.4 Testverfahren, Lernziele a, b und d,
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(4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind in Verbindung mit Absaetzen 1 bis 3 schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen |
1.1 Sellung, Rechtsform und Struktur,
1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g,
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4 Umweltschutz,
2.2 betriebliche Organisation, Lernziel a bis c,
3.1 Informieren und Kommunizieren,
3.2 Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
3.3 Teamarbeit
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2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen |
2.1 Leistungserstellung und -verwertung, Lernziel b,
2.2 betriebliche Organisation, Lernziel d,
2.3 Beschaffung,
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a, b, d und e,
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele b und c,
3.2 Planen und Organisieren, Lernziele d bis f,
4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziele b bis d,
5.1 Ist- Analyse und Konzeption
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zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
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1.4 Umweltschutz, Lernziele b bis d,
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziel g,
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
3.1 Informieren und Kommunizieren
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(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen |
4.4 Netze und Dienste,
5.4 Datenschutz und Urheberrecht,
5.5 Systempflege,
6.3 Schnittstellenkonzepte,
9.1 kundenspezifische Anpassung und Softwarepflege
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zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
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3.1 Informieren und Kommunizieren
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(3) In einem Zeitraum von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen |
6.1 Analyse und Design, Lernziele a bis c,
6.2 Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele a bis c,
6.4 Testverfahren, Lernziel c,
8.1 Architekturen,
6.2 Datenbanken und Schnittstellen,
9.2 Bedienoberflaechen,
9.3 softwarebasierte Praesentation
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zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
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6.1 Analyse und Design, Lernziele d und e,
6.2 Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g,
6.4 Testverfahren, Lernziele a, b und d,
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3. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen |
7. Schulung,
9.4 technisches Marketing
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zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
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2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele b und c,
3.1 Informieren und Kommunizieren, Lernziele b und c,
4. informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Maerkte,
9.3 softwarebasierende Praesentation
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(2) In einem Zeitraum von insgesamt 8 bis 10 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen |
1.2 Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c und d,
10. Fachaufgaben im Einsatzgebiet
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zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
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1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4 Umweltschutz,
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle,
3. Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
6. Systementwicklung,
8. informations- und telekommunikationstechnische Systeme,
9. kundenspezifische Anwendungsloesungen
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Abschnitt II
Fachrichtung Systemintegration
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen |
4.1 Einsatzfelder und Entwickungstrends, Lernziel a,
4.2 Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme,
4.3 Anwendungssoftware,
5.3 Installieren und Konfigurieren
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(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen |
2.1 Leistungserstellung und -verwertung, Lernziele a, c und d,
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele c, f unf g,
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(3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen |
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
5.2 Programmiertechniken,
6.1 Analyse und Design, Lernziele d und e,
6.2 Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele a, b, e bis g,
6.4 Testverfahren, Lernziele a, b und d,
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(4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind in Verbindung mit den Absaetzen 1 bis 3 schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen |
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g,
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4 Umweltschutz,
2.2 betriebliche Organisation, Lernziele a bis c,
3.1 Informieren und Kommunizieren,
3.2 Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
3.3 Teamarbeit
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2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen |
2.1 Leistungserstellung und -verwertung, Lernziel b,
2.2 betriebliche Organisation, Lernziel d,
2.3 Beschaffung,
2.4 Markt- und Kundenbeziehung, Lernziele a, b, d und e,
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele b und c,
3.2 Planen und Organisieren, Lernziele b und f,
4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziele b bis d,
5.1 Ist- Analyse und Konzeption
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zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
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1.4 Umweltschutz, Lernziele b bis d,
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziel g,
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
3.1 Informieren und Kommunizieren
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(2) In einem Zeitraum von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen |
4.4 Netze, Dienste,
5.4 Datenschutz und Urheberrecht,
5.5 Systempflege,
6.3 Schnittstellenkonzepte,
8.1 Systemkonfiguration,
8.3 Systemloesungen
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zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
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3.1 Informieren und Kommunizieren
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(3) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen |
6.1 Analyse und Design, Lernziele a bis c,
6.2 Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele a bis c,
6.4 Testverfahren, Lernziel c,
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zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
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6.1 Analyse und Design, Lernziele d und e,
6.2 Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g,
6.4 Testverfahren, Lernziele a, b und d,
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3. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen |
7. Schulung,
8.4 Einfuehrung von Systemen,
9. Service
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zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
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2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lenziele b und c,
3.1 Informieren und Kommunizieren, Lernziele b, c und e,
4. informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Maerkte,
9.3 Systemunterstuetzung, Lernziel a,
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(2) In einem Zeitraum von insgesamt 8 bis 10 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen |
1.2 Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c und d,
10. Fachaufgaben im Einsatzgebiet
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zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
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1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4 Umweltschutz,
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle,
3. Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
6. Systementwicklung,
8. Systemintegration
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|
(Seite erstellt von: G.Schneider) |
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