Diese Seite weiterempfehlen?










Nokia 7650 Vodafone live!








STRATO Angebot - Hier klicken!

















Fernsehcasting mit iLove

  Informatikkaufmann   Fachinformatiker   Systemkaufmann   Systemelektroniker    

Zeitliche Gliederung [Informatikkaufmann]

Zeitliche Gliederung

    1. Ausbildungsjahr
      2. Ausbildungsjahr
        3. Ausbildungsjahr



Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr.48, ausgegeben zu Bonn am 15. Juli 1997



Ausbildungsrahmenplan

fuer die Berufsausbildung zum Informatikkaufmann/zur Informatikkauffrau

- Zeitliche Gliederung -



1. Ausbildungsjahr



(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



  • 4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziel a,

  • 4.2 Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme,

  • 4.3 Anwendungssoftware,

  • Installieren und Konfigurieren


  • zu vermitteln.




    (2) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



  • 2.1 Leistungserstellung und -verwertung, Lernziele a, c und d,
  • 2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele c, f und g,
  • 6.1 Geschaeftsprozesse (Abschnitt II)>


  • zu vermitteln.




    (3) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Faehigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



  • 2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,

  • Programmiertechniken


  • zu vermitteln.




    (4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind in Verbindung mit den Absaetzen 1 bis 3 schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



  • 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,

  • 1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g,

  • 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

  • 1.4 Umweltschutz,

  • 2.2 beriebliche Organisation, Lernziele a bis c,

  • 3.1 Informieren und Kommunizieren,

  • 3.2 Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,

  • 3.3 Teamarbeit


  • zu vermitteln.







    2. Ausbildungsjahr



    (1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Faehigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



  • 2.1 Leistungserstellung und -verwertung, Lernzil b,

  • 2.2 betriebliche Organisation, Lernziel d,

  • 2.3 Beschaffung,

  • 2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a, b, d und e,

  • 2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele b und c,

  • 3.2 Planen und Organisieren, Lernziele d bis f,

  • 4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziele b bis d,

  • 5.1 Ist- Analyse und Konzeption


  • zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



  • 1.4 Umweltschutz, Lernziele b bis d,

  • 2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziel g,

  • 2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,

  • 3.1 Informieren und Kommunizieren


  • fortfuehren.




    (2) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



  • 6.1 Geschaeftsprozesse (Abschnitt III),

  • 6.2 Planung, Steuerung und Kontrolle (Abschnitt II) in Verbindung mit Berufsbildposition 6.2 (Abschnitt III) fuer die jeweilige Branche,

  • 7.1 Arbeitsorganisation und Organisationsentwicklung, Lernziele a bis c,

  • 7.2 Informationsinformationen, Lernziele a und b,

  • 7.4 Rechnungswesen und Controlling, Lernziele a, b und d,


  • zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



  • 3.1 Informieren und Kommunizieren,

  • Geschaeftsprozesse (Abschnitt II)


  • fortzufuehren.




    (3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaesig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



  • 4.4 Netze, Dienste,

  • 5.4 Datenschutz und Urheberrecht,

  • 5.5 Systempflege,

  • 9.1 Einkauf,

  • 9.2 Auftragsabwicklung,

  • 9.3 Installation und Optimierung,

  • 9.4 Systemverwaltung,

  • 10.1 Ergonomie,

  • 10.2 Anwendungsprobleme


  • zu vemitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Faehigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



  • 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

  • 1.4 Umweltschutz, Lernziele b bis d,

  • 3.1 Informieren und Kommunizieren,

  • 5.1 Ist- Analyse und Konzeption,

  • 5,2 Programmiertechniken,

  • 6. branchenspezifische Leistungen (Abschnitt III)


  • fortzufuehren.








    3. Ausbildungsjahr



    (1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



  • 7.3 Personalwirtschaft, Lernziele b und c,

  • 10.3 Einweisen und Schulen


  • zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



  • 3.1 Informieren und Kommunizieren,

  • 4. informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Maerkte,

  • 6. branchenspezifische Leistungen (Abschnitt III)


  • fortzufuehren.


    (2) In einem Zeitraum von insgesammt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



  • 7.1 Arbeitsorganisation und Organisationsentwicklung, Lernziele d, e und f,

  • 7.2 Informationsorganisation, Lernziele c und d,

  • 7.3 Personalwirtschaft, Lernziel a,

  • 7.4 Rechnungswesen und Controlling, Lernziele c, e und f,


  • zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsblidpositionen



  • 3. Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,

  • 6. branchenspezifische Leistungen (Abschnitt III)


  • fortzufuehren.


    (3) In einem Zeitraum von insgesammt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



  • 1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c und d,

  • 8. Projektplanung und -durchfuehrung


  • zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Faehigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen



  • 1.4 Umweltschutz,

  • 3. Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,

  • 6. branchenspezifische Leistnungen (Abschnitt III),

  • 7.4 Rechnungswesen und Controlling,

  • 9. Beschaffen und Bereitstellen von Systemen


  • fortzufuehren.


    (Seite erstellt von: G.Schneider)