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Zeitliche Gliederung [Informatikkaufmann]
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr.48, ausgegeben zu Bonn am 15. Juli 1997
Ausbildungsrahmenplan
fuer die Berufsausbildung zum Informatikkaufmann/zur Informatikkauffrau
- Zeitliche Gliederung -
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziel a,
4.2 Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme,
4.3 Anwendungssoftware,
Installieren und Konfigurieren
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(2) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.1 Leistungserstellung und -verwertung, Lernziele a, c und d,
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele c, f und g,
6.1 Geschaeftsprozesse (Abschnitt II)>
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(3) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Faehigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
Programmiertechniken
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(4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind in Verbindung mit den Absaetzen 1 bis 3 schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g,
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4 Umweltschutz,
2.2 beriebliche Organisation, Lernziele a bis c,
3.1 Informieren und Kommunizieren,
3.2 Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
3.3 Teamarbeit
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2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Faehigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.1 Leistungserstellung und -verwertung, Lernzil b,
2.2 betriebliche Organisation, Lernziel d,
2.3 Beschaffung,
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a, b, d und e,
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele b und c,
3.2 Planen und Organisieren, Lernziele d bis f,
4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziele b bis d,
5.1 Ist- Analyse und Konzeption
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zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.4 Umweltschutz, Lernziele b bis d,
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziel g,
2.5 kaufmaennische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
3.1 Informieren und Kommunizieren
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(2) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
6.1 Geschaeftsprozesse (Abschnitt III),
6.2 Planung, Steuerung und Kontrolle (Abschnitt II) in Verbindung mit Berufsbildposition 6.2 (Abschnitt III) fuer die jeweilige Branche,
7.1 Arbeitsorganisation und Organisationsentwicklung, Lernziele a bis c,
7.2 Informationsinformationen, Lernziele a und b,
7.4 Rechnungswesen und Controlling, Lernziele a, b und d,
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zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.1 Informieren und Kommunizieren,
Geschaeftsprozesse (Abschnitt II)
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(3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmaesig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.4 Netze, Dienste,
5.4 Datenschutz und Urheberrecht,
5.5 Systempflege,
9.1 Einkauf,
9.2 Auftragsabwicklung,
9.3 Installation und Optimierung,
9.4 Systemverwaltung,
10.1 Ergonomie,
10.2 Anwendungsprobleme
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zu vemitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Faehigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4 Umweltschutz, Lernziele b bis d,
3.1 Informieren und Kommunizieren,
5.1 Ist- Analyse und Konzeption,
5,2 Programmiertechniken,
6. branchenspezifische Leistungen (Abschnitt III)
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3. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
7.3 Personalwirtschaft, Lernziele b und c,
10.3 Einweisen und Schulen
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.1 Informieren und Kommunizieren,
4. informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Maerkte,
6. branchenspezifische Leistungen (Abschnitt III)
fortzufuehren.
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(2) In einem Zeitraum von insgesammt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
7.1 Arbeitsorganisation und Organisationsentwicklung, Lernziele d, e und f,
7.2 Informationsorganisation, Lernziele c und d,
7.3 Personalwirtschaft, Lernziel a,
7.4 Rechnungswesen und Controlling, Lernziele c, e und f,
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsblidpositionen
3. Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
6. branchenspezifische Leistungen (Abschnitt III)
fortzufuehren.
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(3) In einem Zeitraum von insgesammt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmaessig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c und d,
8. Projektplanung und -durchfuehrung
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Faehigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.4 Umweltschutz,
3. Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
6. branchenspezifische Leistnungen (Abschnitt III),
7.4 Rechnungswesen und Controlling,
9. Beschaffen und Bereitstellen von Systemen
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(Seite erstellt von: G.Schneider) |
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